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Freitag, 19. September 2008


Einzuschaltenden Ingenieure bei einem Bauvorhaben in Spanien, und deren Aufgabenbereiche und Haftungspflichten.
Einzuschaltenden Ingenieure bei einem Bauvorhaben in Spanien, und deren Aufgabenbereiche und Haftungspflichten.Der Autor des Artikels ist Deutscher Architekt mit Zulassung für ganz Spanien seit 8 Jahren selbständig tätig auf Mallorca und gesamt Spanien, Costa Blanca und den Kanaren, zuvor 7 Jahre als Architekt selbständig in Deutschland. Hauptsächlich Ökologische Bauweisen .Um ein Bauvorhaben in Spanien zu realisieren ist die Einschaltung Folgender Techniker gesetzlich vorgeschrieben: Arquitecto (Architekt), Arquitecto tecnico ( technischer Architekt), und coordinador de salud y seguridad(Sicherheitsbeauftragter).Gesetzliche und Haftungsrechtliche Aufgabenverteilung : Arquitecto: alles was mit statisch tragenden Bauteilen zu tun hat.Arquitectos tecnico: „alles was mit Materialien „ zu tun hat, außerdem anordnen der laut Gesetz erforderlichen Qualitätskontrollen ( Betonproben ). Kurz zusammengefasst: Der Architekt ist hauptsächlich für konstruktive Schäden haftbar, der Arquitecto tecnico, wenn Fliesen von der Wand fallen etc.
Deutsche Architekten erhalten die Zulassung zum Arquitecto, Deutsche Bauingenieure erhalten die Zulassung zum arquitecto tecncico. Bisher ist auf dem spanischen Markt die Anzahl der deutschen arquitectos tecnicos, sehr gering, und es kann jedem deutschen Bauingenieur der daran interessiert ist in Spanien zu leben empfohlen werden diese Zulassung anzustreben. Für jedes Bauvorhaben wird außerdem ein Bodengutachten gefordert. Nur bei freistehenden Einfamilienhäusern hat der Arquitecto mit einer Be-scheinigung über ein „ visuelles Bodengutachten“ ,das er selbst aus-geführt hat diese Bestimmung zu umgehen, das heißt in allen anderen Fällen ist außerdem ein Geologe einzuschalten . Das Berufsbild, Selbstverständnis und der tatsächlich gesetzlich vor-gesehne Umfang der von den einzuschaltenden Ingenieuren zu erbringenden Leistungen weicht von den in Deutschland bestehenden Vorstellungen wesentlich ab.Der Spanische Architekt ist nicht für die finanzielle Seite eines Bauvorhaben verantwortlich, er kann nicht für Kostenabweichungen haftbar gemacht werden, er kann auch nicht haftbar gemacht werden für finanzielle Nachteile die dem Bauherren durch entstanden sind, das die Ausschreibung lückenhaft war.Ich habe Bauvorhaben kontrolliert, bei denen sich die von dem Bauunternehmerzu recht abgerechneten Kosten 40-50 % über den Gesamtkosten entsprechend Bauvertrag ( der auf Vergabe nach Einheitspreisen beruhte ) lagen.Der Spanische Architekt ist nach spanischer Rechtsprechung für diese Kostenüberschreitung NICHT haftbar. Alle Arbeiten die sich auf Projektmanagement beziehen werden im Normalfall in Spanien von den Bauherren übernommen. Das heißt der Spanische Bauherr reicht den Antrag beim Bauamt ein, er sucht sich selber einen Bauunternehmer, verhandelt selbständig mit dem Bauunternehmer, schließt selbständig einen Vertrag mit dem Bauunternehmer ab. ( im schlimmsten Fall nur mündlich) .Der spanische Architekt macht lediglich die Qualitätskontrolle. Der Arquitecto tecnico misst auf der Baustelle die verbauten Massen auf, aber die ökonomische Wertung liegt in der Hand des Bauherren.Das allgemeine gesellschaftliche Verständnis über das Tätigkeitsfeld Eines Architekten in Deutschland und in Spanien ist sehr unterschiedlich.Ihr Spanischer Architekt kann natürlich nicht wissen,das Sie als Deutscher Bauherr ganz selbstverständlich annehmen das ein spanischer Architekt wie eine deutscher Architekt arbeitet,aber dieser Irrtum führt erfahrungsgemäß zu vielen Problemen, und das oft wenn es fast zu spät ist.Es ist daher dem Bauherren, der auf dem Spanischen Festland bzw. Mallorca, Costa Blanca, Andalusien etc. bauen will dringend anzuraten sich über den normalen Leistungsumfang der spanischen Ingenieure zu informieren um Missverständnisse zu vermeiden.Z B. ist es nicht üblich das der Spanische Architekt die Bauverträge für den Bauherren vorbereitet. Bauherren werden von mir komplett wie von Deutschland gewohnt betreut einschließlich verlässlicher Ausschreibung vorbereiten von Bauverträgen Abrechnungen etc. Ich bin wie jeder andere Spanische Architekt auch, als Arquitecto und Mitglied der spanischen Architektenkammer, vor jedem spanischen Gericht als Gutachter zugelassen. Weitere Informationen unter :Verfasser des Artikels: Stephan Wächter (arquitecto)

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